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der Stadt Bad Nauheim
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Feststellung des Wahlleiters

Nachrücken eines Mitglieds in die Stadtverordnetenversammlung

Veröffentlicht am 30. April 2024 13:15 Uhr

 

Frau Maria El Haidag, hat ihr Mandat als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim zum 30. April 2024 niedergelegt.

 

Nach § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt die oder der nächste noch nicht berufene Bewerberin oder Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an seine Stelle.

 

Der nächste, noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags von Bündnis90/Die Grünen, Herr Manfred Jünemann, bleibt bei der Nachfolge unberücksichtigt (§ 34 Abs. 2 S. 1 KWG).

 

Herr Fynn Hagen Duchardt, wohnhaft Friedberger Straße 11, 61231 Bad Nauheim, rückt als nächster Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags von Bündnis90/Die Grünen in die Stadtverordnetenversammlung nach.

 

Gegen diese Feststellungen kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

 

Bad Nauheim, 30. April 2024

 

Der Wahlleiter der Stadt Bad Nauheim

Michael Knorr

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